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Anmerkungen zur Musikbetonung

Die Schinkel-Grundschule fördert seit dem Schuljahr 2008/09 verstärkt die musikalische Arbeit im Schulalltag, zunächst in Kooperation mit der Musikschule City West, seit dem Schuljahr 2016/17 mit Unterstützung der Senatsverwaltung als Grundschule mit musikbetonten Zügen.

Wir begreifen die musikalische Arbeit als gesamtschulisches Entwicklungsziel mit positiver Auswirkung auf Lernprozesse in verschiedenen Ebenen. Sie ist nicht nur essentieller Teil der  Sprachbildung sondern ebenso Teil der Erziehung zur Demokratie. Wir erhoffen uns mit der Stärkung unserer musikalischen Arbeit nicht nur weiterhin einen Zuwachs von  Kenntnissen auf der musikfachlichen Ebene, sondern darüber hinaus auch einen Zugewinn bei der  Persönlichkeitsbildung der Kinder, der sich bereits jetzt positiv im sozialen Miteinander niederschlägt. Denn Vieles ergibt sich nicht direkt durch die Musik, sondern vielmehr auch durch die damit verbundenen  Aktivitäten.

Im Verlauf der letzten Jahre haben sich auch positive Auswirkungen auf das Arbeitsverhalten der  Schüler*innen gezeigt. Durch die Genauigkeit und Ausdauer beim Üben von Instrumenten, von Liedern und  Rhythmen konnten auch Kinder mit Defiziten in diesen Bereichen erleben, wie ihre Fähigkeiten spürbar und  hörbar wachsen.
Zudem kann das aktive Musizieren, ob mit der eigenen Stimme, einem Instrument oder dem eigenen Körper, die Wahrnehmung schulen. Die Schüler*innen sammeln Hörerfahrungen, werden sensibler für bewusstes Hören und aufmerksames konzentriertes Zuhören. Übertragen auf andere Lernsituationen können diese Erfahrungen hilfreich für die Bewältigung des Schulalltags sein.
Darüber hinaus stärkt die Erweiterung der Ausdrucksmöglichkeit für Kinder im geschützten Raum der Schule auch das Selbstbewusstsein.

Grundprinzip der Musikbetonung ist eine fundierte musikalische Grundausbildung aller Schüler*innen. Im Anschluss können Kinder aus allen Klassen in die Musikbetonung aufgenommen werden, reine musikbetonte Klassen werden bewusst vermieden. Die Teilnahme an der Musikbetonung ist freiwillig und umfasst dann aber verpflichtend den Instrumentalunterricht sowie die Teilnahme an mindestens einer Arbeitsgemeinschaft.

1. Klassenunterricht
Der Musikunterricht findet entsprechend der Grundschulverordnung in den Klassen 1 bis 6 mit zwei Wochenstunden statt. In der Schulanfangsphase wird der Unterricht im Fach Musik aus dem vorfachlichen Unterricht ausgegliedert und im zweiten Jahrgang um eine zusätzliche Stunde Blockflötenunterricht erweitert.

2. Instrumentalunterricht
Beim Instrumentalspiel liegt der Schwerpunkt im Ensemblespiel, nicht in der solistischen Ausbildung. Ein Heranführen an den Instrumentalunterricht beginnt im zweiten Jahrgang mit dem Blockflötenunterricht. Auch dieser Unterricht ist noch verbindlich für alle Schülerinnen und Schüler und findet deshalb im Rahmen des Musikunterrichts statt. Die erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse bilden die Grundlage bei der Entscheidung für ein späteres Instrument, dann im musikbetonten Zug. Die Entscheidung am musikbetonten Zug teilzunehmen wird zum Ende der zweiten Klasse getroffen. Ein breit gefächertes Angebot ermöglicht die Förderung unterschiedlicher Interessen und Fertigkeiten. Im Schuljahr 2018/19 reicht das Angebot von Fagott, Klarinette, Querflöte, Geige, Cello und Gitarre über Ukulele und Percussion.

3. Arbeitsgemeinschaften
Die Arbeitsgemeinschaften sind ein Angebot für alle Schüler*innen der Schule. Für Kinder des musikbetonten Zuges ist die Teilnahme an einer AG ab dem dritten Schuljahr verpflichtend. Im Schuljahr 2018/19 wurde sowohl ein kleines Schulorchester als auch eine Band aufgebaut und ergänzt durch Ensembleangebote verschiedener Instrumente sowie Chor, Tanz / Bewegung und Musiktheater.


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